Wohnungseigentümer, die eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können bei energetischen Sanierungen nicht gleichzeitig die Förderung nach § 35c EStG in Anspruch nehmen. Man muss aber nicht gleich die Förderunterlagen zugunsten des § 35c EStG beiseitelegen. Es lohnt sich nämlich eine Vergleichsrechnung. Je nach Fördersumme kann es günstiger sein, statt der Steuerermäßigung den Förderkredit zu wählen.

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