Bundesfinanzbehörden sind
1. |
als oberste Behörde: das Bundesministerium der Finanzen; |
2. |
als Oberbehörden: das Bundeszentralamt für Steuern, das Informationstechnikzentrum Bund[1] und die Generalzolldirektion; |
3. |
als örtliche Behörden: die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen