rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kraftfahrzeugsteuer

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Beschluß:

Der Streitwert: wird auf … DM festgesetzt.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob ein Feuerwehrfahrzeug des Klägers (Kl.) wegen ausschließlicher Verwendung im Feuerwehrdienst nach § 3 Nr. 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der KraftSt befreit ist.

Der Kl., ein eingetragener Verein mit Sitz in … verfolgt lt. Satzung folgende Zwecke:

  • Aufbau und Unterstützung des Feuerwehrmuseums
  • Restaurierung und Erhalt alter Feuerwehrgeräte und aller damit im Zusammenhang stehenden Ausrüstungsgegenstände und Kleidungsstücke.
  • Durchführung von Feuerwehr-Oldtimertreffen.
  • Aufklärungsarbeit im Bereich „Vorbeugender Brandschutz–.

Das Museum verfügt über zahlreiche historische und zeitgenössische Exponate. Hierzu gehören neben Großgeräten wie Löschfahrzeugen und Spritzen kleinere Geräte und Uniformen. Die Zahl der Großgeräte beläuft sich (Stand 09.02.1996) auf 44. Die Exponate, sind an sechs verschiedenen Stellen untergebracht.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Standorte:

– Standort A, Hof ….

Es handelt sich um ein selbständiges Gebäude, nämlich eine Scheune und eine Werkstatt in einem Teil des Stallgebäudes, das mit einem Wohnhaus verbunden ist. Hier sind Großgeräte und sonstige Exponate eingelagert, ferner ist ein Magazin für die Bestückung eingerichtet worden.

– Standort B, Hof ….

Es handelt sich um ein kombiniertes Gebäude mit Scheune, Stall und Wohnhaus, Hier sind Großgeräte untergebracht.

– Standort C, Grund

Es handelt sich um ein unbewohntes Gebäude, das, der Gemeinde gehört, Hier sind Großgeräte und sonstige Exponate eingelagert.

– Standort D, Räume im Keller der Grundschule ….

Sie beherbergen das eigentliche Museum, das regelmäßig am ersten und letzten Sonntag im Monat geöffnet ist, darüber hinaus für Gruppen nach Vereinbarung. Hier sind eine Kastenspritze, Kleingeräte, Uniformen und das Literaturarchiv untergebracht. An den Öffnungstagen werden die Großgeräte und sonstigen Exponate von den anderen Standorten vereinzelt hierher gebracht. Für eine ständige und umfangreiche Ausstellung fehlt es an den entsprechenden Räumlichkeiten.

– Standort E, Wellblechgarage beim Gerätehaus … der Freiwilligen Feuerwehr …

Hier ist ein Großgerät untergebracht.

– Standort F., Hof …

Es handelt sich um eine mit einem Wohnhaus verbundene Scheune, Hier sind zahlreiche Großgeräte und sonstige Exponate untergebracht,

Für die Museumsstandörte sind folgende öffentliche Feuerwehren zuständig:

– Freiwillige Feuerwehr … Gerätehaus ….

Sie ist für die Standorte A, B, C und D des Museums zuständig.

– Freiwillige Feuerwehr … Gerätehaus …

Sie ist für den Museumsstandort E zuständig, der räumlich mit dem Standort der Freiwilligen Feuerwehr zusammenfällt.

– Freiwillige Feuerwehr …

Sie ist für den Müseumsstandort F zuständig.

Zur Verdeutlichung der räumlichen Verhältnisse wird insbesondere auf den Schriftsatz des Kl. vom 14.02.1996 und die mit ihm vorgelegte Landkarte Bezug genommen.

Vorgeschichte

In den Jahren 1990–1992 wurden für den Kl, folgende Fahrzeuge zugelassen:

  1. Löschfahrzeug ohne Pumpe, Baujahr 1963, pol, Kennz. …
  2. Löschfahrzeug mit Pumpe, Baujahr 1964, pol. Kennz. …
  3. Löschfahrzeug mit Wassertank über 1.000 l, Baujahr 1955, pol. Kennz. …

Sie wurden gem. § 3 Nr. 5 KraftStG von der Steuer befreit, nachdem der Kl. erklärt hatte, sie würden ausschließlich im Feuerwehrdienst verwendet.

Anfang 1993 wurde dem Kl. die Steuerbefreiung mit der Begründung aberkannt, die Fahrzeuge würden als Museumsfahrzeuge zur Schau gestellt und damit nicht ausschließlich zum Feuerwehrdienst verwendet. Der Einspruch blieb ohne Erfolg (Einspruchsentscheidung (EE) vom 8.7.1993). Mit Schreiben vom 27.7.1993 teilte der Kl. mit, daß er die Fahrzeuge abgemeldet habe und bat um Erlaß der angefallenen Steuern, Dieser wurde mit mehreren Bescheiden ah 12.8.1993 ausgesprochen.

Betriebsfeuerwehr

Am 8.9.1993 beschloß der Kl. anläßlich einer Vorstandssitzung, die Gründung einer Betriebsfeuerwehr, um einen optimalen Brandschutz zu gewährleisten und einen günstigeren Versicherungstarif zu erhalten. Die Betriebsfeuerwehr sollte in Anlehnung an die Freiwillige Feuerwehr einmal im Monat einen Übungsabend abhalten, die übrige Ausbildung der Mitglieder sollte bei den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren erfolgen. Eine entsprechende Leitung sei gewährleistet, da fast alle Wehrführer des Kreises … Vereinsmitglieder seien. Es sollten zunächst drei Kraftfahrzeuge in Dienst gestellt werden und der Gerätewart wurde beauftragt, für ihre ständige Einsatzbereitschaft zu sorgen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Protokoll der Gründungssitzung vom 8.9.1993 Bezug genommen.

Für den Kl. wurden dann auf die „Betriebsfeuerwehr Feuerwehrmuseum …– folgende 6 Fahrzeuge mit folgenden Standorten zugelassen:

– Standort A, Hof …

25.01.1994

Tanklöschfahrzeug (TLF)

Baujahr 1954

amtl. Kennz. …

17.10.1994

Drehleiter (DL)

Baujahr 1957

amtl. Kennz. …

– Standort C, Grundstück …

17.10.1994

TLF

Bauja...

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