Entscheidungsstichwort (Thema)

Freigrenze für Zuwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen ist Jahr 2005

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Freigrenze von 110 EUR für Zuwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen ist im Jahr 2005 noch als sachgerecht und angemessen zu beurteilen. Das gilt auch für eine herausragend aufwändige Feier aus Anlass des Geschäftsjubiläums.
  2. Zur Ermittlung der Höhe der auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Zuwendungen kommt es auf die Zahl der tatsächlichen Teilnehmer der Veranstaltung an.
  3. Vergebliche Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Veranstaltung, die keinem Arbeitnehmer zu Gute kommen, sind nur bei einer krassen Abweichung der Zahl der erschienenen Arbeitnehmer von der erwarteten Teilnehmerzahl denkbar.
  4. Die Reisekosten für auswärtig beschäftigte Arbeitnehmer zählen zu dem äußeren Rahmen der Veranstaltung und damit zu den in die Ermittlung des geldwerten Vorteils einzubeziehenden Gesamtaufwendungen.
 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 16, § 8 Abs. 1, 2 S. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; LStDV § 2 Abs. 1; AO § 162 Abs. 1; LStR 2005 R 19.5 Abs. 5 Nr. 3; LStR 2005 R 72 Abs. 4; LStH 2005 H 72 Abs. 1 S. 2

 

Streitjahr(e)

2005

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 16.05.2013; Aktenzeichen VI R 94/10)

 

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die während der Dauer des Klageverfahrens durch identitätswahrende Umwandlung aus einer Aktiengesellschaft entstanden ist. Da sie in dem streitbefangenen Zeitraum noch als „A"AG firmierte, wird sie nachfolgend als „A"-AG bezeichnet.

Streitig ist, ob sie zu Recht durch den Lohnsteuernachforderungsbescheid vom 11.12.2007 in Anspruch genommen wird, soweit es um den Zufluss von, nach Auffassung des Beklagten, lohnsteuerpflichtigen, geldwerten Vorteilen bei ihren Arbeitnehmern geht, resultierend aus der Teilnahme an der Veranstaltung der „A"Gruppe anlässlich des Firmenjubiläums.

Zur Feier des Firmenjubiläums fanden am und am Veranstaltungen in „B” statt. Zum Termin am waren 684 (lt. Einladungsliste) Gäste aus Wirtschaft und Politik geladen. Es handelte sich um ein sogenanntes „VIP-Event”, das in einem abgegrenzten Teil, nämlich in der Businesslounge, stattfand. Hierfür sind erhebliche Aufwendungen getätigt worden, insbesondere für das Engagement bekannter Fernsehstars.

Für den wurde hingegen die gesamte Belegschaft der Firmengruppe, insgesamt 20.604 Personen, aufgefordert teilzunehmen. Das Anmeldeverfahren begann Ende Mai... Die „Einladungen” erfolgten im wesentlichen als Aushang in den Filialen und Betrieben der Firmengruppe. Mit Frist bis zum ..wurden die Mitarbeiter aufgefordert, sich für eine Teilnahme registrieren zu lassen. Dem leisteten daraufhin 18.589 Arbeitnehmer Folge.

Die Veranstaltung war bereits im Jahr zuvor angekündigt und mit den Planungen und Vorbereitungen war bereits damals begonnen worden. Mit der Gesamtorganisation wurde ein Eventveranstalter, die „C” , beauftragt. Von einer ursprünglich angedachten zusätzlichen Einladung aller Pensionäre der Firmengruppe war wegen des organisatorischen und logistischen Aufwandes Abstand genommen worden. Die Versammlungsgenehmigung wurde, noch ausgehend von einer Einladung der Pensionäre, für 26.809 Personen beantragt. Es standen Anreisekapazitäten für 23.129 Personen bereit (153 Busse, 9 Sonderzüge und 4.000 Parkplätze). Während der Fahrten mit Bussen und Bahnen wurden die Arbeitnehmer aus den Beständen der Handelsmärkte (Hinfahrt) und in Form von Lunchpaketen des für die Veranstaltung bestellten Caterers (Rückfahrt) versorgt und sahen ein Anreisevideo.

Der Mietvertrag wurde am für den Zeitraum vom bis zum ..abgeschlossen. Darin war für den Termin am ..von voraussichtlich ca. 15.000 teilnehmenden Personen die Rede.

Zur Anzahl der am teilnehmenden Personen sind den vorhandenen Unterlagen verschiedene Zahlen zu entnehmen. In einer internen Firmenzeitung, hergestellt aus Anlass der Veranstaltung, ist von etwa 17.000 Besuchern die Rede. Dieselbe Zahl tauchte in der Presse auf und wird auch auf der die Veranstaltung dokumentierenden Video-DVD genannt. Die fertige DVD wurde später den angemeldeten Arbeitnehmern als Präsent übersandt. Auf der Film-DVD begrüßt allerdings in einer Szene die als Moderatorin engagierte nur „über 15.000” Besucher.

Hinsichtlich der möglichen Teilnehmerzahl ergibt sich aus einer Rechnung vom.., dass 15.000 Ausweishüllen bestellt worden waren und am ..ausgeliefert wurden. Mit Rechnung vom ..wurden weitere 1.000 Ausweishüllen abgerechnet unter dem Bezug „Hostessen/Security”. Ein drittes Kontingent von Ausweishüllen wurde am ..geliefert und ist, wie sich aus den abweichenden, auf die Teilnehmerbescheinigungen abgestimmten Maßen ergibt, dem VIP-Event zuzuordnen.

Eine vorab erstellte Kalkulation des beauftragten Caterers („Kostenansatz-Version IV”) ging, unter Hinweis auf die Abrechnung von Getränken nach Verbrauch, von 15.000 Essenportionen je Euro aus. Abgerechnet wurde schließlich mit Rechnung vom über Euro brutto unter Nennung einer „Perso...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge