Welche Art des Factorings ein Unternehmen in Anspruch nimmt, hängt in erster Linie von seinen Wünschen und von den internen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich erfolgt die Unterscheidung entweder nach den Funktionen des Factors oder nach der Bekanntgabe gegenüber dem Schuldner.

Unterscheidung nach den Funktionen des Factors

  • Echtes Factoring: Bei dieser Form, die auch als Full-Service-Factoring bezeichnet wird, übernimmt der Factor das Ausfallrisiko (Delkredererisiko). Diese Art des Forderungsverkaufs hat zur Folge, dass diese nicht mehr in der Bilanz erscheinen und die Bilanzsumme reduziert. Bleibt das Eigenkapital in unveränderter Höhe, ergibt sich eine Erhöhung der Eigenkapitalquote, was sich wiederum positiv auf das Bilanzrating auswirkt.
  • Unechtes Factoring: Hierbei wird das Ausfallrisiko nicht übertragen. Der Factoring-Kunde überträgt zwar dem Factor seine Forderungen, das Ausfallrisiko verbleibt jedoch bei ihm. Demzufolge wird das unechte Factoring als Darlehen bzw. als Kreditgeschäft angesehen und die Forderungen können nicht ausbilanziert werden.
  • Fälligkeits-Factoring: Es handelt sich um eine Sonderform des echten Factorings, mit dem Unterschied, dass die Finanzierungsfunktion entfällt. Die Zahlung erfolgt dementsprechend entweder, wenn der Schuldner zahlt oder spätestens zum vereinbarten Fälligkeitstermin der Forderung.
  • Eigenservice-Factoring: Diese Form wird auch als Inhouse-Factoring bezeichnet. Zwar übernimmt der Factor hierbei das Ausfallrisiko, schränkt aber seine Dienstleistungsfunktion dem Factoring-Kunden gegenüber stark ein. Die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahnwesen bleiben beim Factoring-Kunden. Der Factor wird lediglich nach Abschluss eines außergerichtlichen Mahnverfahrens mit der Beitreibung der Forderung beauftragt.

Unterscheidung nach der Bekanntgabe gegenüber dem Schuldner

  • Offenes Factoring. Der Abnehmer des Factoring-Kunden wird von diesem über die Abtretung an ein Factoring-Unternehmen informiert. Darüber hinaus wird zur Zahlung ein Konto des Factors genannt.
  • Stilles Factoring. Beim stillem Factoring wird der Abnehmer nicht über die Abtretung der Forderung informiert. Die stille Forderungsabtretung verpflichtet den Schuldner zur Zahlung an das Unternehmen, welches dann die Zahlung an den Factor weiterleitet. Der Factor muss hierbei sein Risiko einer fehlenden Verifizierung der ihm mitgeteilten Forderungen berücksichtigen, das heißt, sein Factoring-Kunde könnte ihm in betrügerischer Absicht nicht existierende Forderungen zum Kauf anbieten.
  • Halb offenes Factoring. Der Schuldner wird hierbei zwar nicht über die Abtretung der Forderung unterrichtet. Jedoch wird ihm eine Bankverbindung zur Begleichung seiner Rechnung genannt, die dem Factor gehört. Auf diese Weise schränkt der Factor sein Risiko ein, dass der Zahlungsfluss an ihn als Forderungsinhaber vorbeigeht. Zahlt der Schuldner nicht per Bankeinzug oder Überweisung, sondern z. B. mit Scheck, muss eine gesonderte Regelung getroffen werden.

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