Geschäftsideen und Unternehmenskonzepte für die Existenzgründung in den Bereichen Dienstleistung, Gastronomie, Online-Handel sowie den traditionellen Handel etc. werden teilweise über das Internet zum Kauf angeboten.

Der Steuerberater sollte zunächst die Geschäftsidee sachlich beurteilen. Existenzgründer sehen die Chancen ihrer Geschäftsidee oft zu euphorisch und können die Risiken häufig nicht realistisch einschätzen.

Wichtig ist auch, dass die Geschäftsidee zum Existenzgründer passt, also seinen persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Möglichkeiten entspricht.

Irgendwelchen angeblichen Trends nacheifern sollten Gründer nicht. Auch bei Konzepten im Wege des Franchisesystems ist Vorsicht geboten: Der Franchisegeber ist vor allem an seinen Gebühren und nicht unbedingt auf Dauer am Schicksal der Franchisenehmer interessiert.

Für eine Geschäftsidee spricht, wenn sie einen klaren Kundennutzen aufweist, innovativ ist, ein ausreichend großer Markt existiert und machbar und gleichzeitig profitabel ist. Der Schlüssel zum Markterfolg sind zufriedene Kunden.

Gründer sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass die Kontakte, die der Gründer an seinem ehemaligen Arbeitsplatz zu Kunden hatte, oft in seiner Position und nicht immer in seiner Person begründet waren. Weiß der Existenzgründer von einer geplanten Betriebsaufgabe seines Arbeitgebers kann es natürlich vorteilhaft sein, rechtzeitig ein Unternehmen mit dem gleichen Geschäftszweck zu gründen, um Kunden mitzunehmen.

Zwingend muss vor einer etwaigen positiven Aussage zur Geschäftsidee der Mandant darauf hingewiesen werden, dass eine Marktanalyse durchgeführt wird.

 
Wichtig

Schutzrechte

Ggf. muss sich der Existenzgründer seine Geschäftsidee schützen lassen durch Patente und Markenrechte. Zu beachten ist, dass Schutzrechte allein keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg bieten. Gründer dürfen auch nicht vergessen, dass sie umgekehrt auch Patente oder Marken Dritter beachten müssen.

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