Zweiseitiger Mantelbogen: Die Hauptvordruck EST 1A (Mantelbogen) umfasst zwei Seiten. Im Hauptvordruck

  • sind allgemeine Angaben, insb. personenbezogene Angaben, der Familienstand, die Ausübung von Veranlagungswahlrechten, die Bankverbindung oder die Unterschrift zu machen,
  • ist der Antrag auf Festsetzung von Arbeitnehmersparzulage (Zeile 42) zu stellen oder
  • sind Angaben zu Einkommensersatzleistungen, soweit diese nicht auf anderen Anlagen deklariert werden, zu machen.

Beachten Sie: Im Ergebnis sind dem FA grds. nur noch die Formulare zu übermitteln, in denen auch tatsächlich Eintragungen notwendig sind.

Beraterhinweis Bevor "nur" mithilfe des Hauptvordrucks EST 1A eine ESt-Erklärung abgegeben wird, sollten Stpfl. stets prüfen, ob ggf. die Geltendmachung von Aufwendungen möglich ist, welche die ggf. gesetzlich vorgesehenen Pauschbeträge übersteigen.

Wichtige Änderungen im "Mantelbogen":

  • Zeile 3: In Zeile 3 wurde die Auswahlmöglichkeit für den Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie gem. §§ 101 ff. EStG geschaffen. Ein Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie kann grds. unabhängig von der Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt werden. In solchen Fällen, ist dem Antrag zusätzlich das Formular "Anlage Mobilitätsprämie" beizufügen.
  • Zeilen 8/19 – Anpassung an gendergerechte Sprache: Die Steuerformulare werden (fortlaufend) an gendergerechte Sprache angepasst. Für 2021 wurde in den Vortexten zu den Zeilen 8 und 19 die Bezeichnung "Ehepartner/in" aufgenommen.
  • Zeile 34: Auch die Angaben zur Bankverbindung wurden überarbeitet. Neben der gendergerechten Änderung in "Kontoinhaber/in" wurde die personenbezogene Auswahlmöglichkeit des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin im Klartext vereinfacht.

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