Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*]

Die Regelungen zur Einkommensteuer haben für das Steuerjahr 2021 erneut zahlreiche Änderungen erfahren. Diese Änderungen, die sowohl aus gesetzlichen Änderungen als auch aus der Fortentwicklung durch die Rechtsprechung sowie geänderter Verwaltungsanweisungen resultieren, haben auch in den Formularen zur ESt 2021 ihren Niederschlag gefunden. Im Weiteren wurde der modulare Aufbau der ESt-Erklärung fortentwickelt; nicht zuletzt bezweckt die Finanzverwaltung für alle am Veranlagungsverfahren Beteiligten eine Reduzierung des Deklarations- und Bearbeitungsaufwands. Der folgende Beitrag geht neben einer kurzen und prägnanten Darstellung der Änderungen in den Formularen punktuell auf entschiedene oder anhängige Rechtsfragen oder Verwaltungsanweisungen ein.

[*] Der Verfasser ist in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Der Beitrag ist nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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