Zweiseitiger Mantelbogen: Die Hauptvordruck EST 1A (Mantelbogen) umfasst seit 2019 nur noch zwei Seiten. Im Hauptvordruck sind nur noch allgemeine Angaben (insb. personenbezogene Angaben, der Familienstand, die Ausübung von Veranlagungswahlrechten, die Bankverbindung oder die Unterschrift) zu machen. Die übrigen Angaben (insb. Sonderausgaben, Haushaltsnahe Aufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen) sind auf gesonderten Formularen zu machen. Beachten Sie: Im Ergebnis sind dem FA grds. nur noch die Formulare zu übermitteln, in denen auch tatsächlich Eintragungen notwendig sind.

Beraterhinweis Bevor "nur" mithilfe des Hauptvordrucks EST 1A eine ESt-Erklärung abgegeben wird, sollten Steuerpflichtige stets prüfen, ob ggf. die Geltendmachung von Aufwendungen möglich ist, welche die ggf. gesetzlich vorgesehenen Pauschbeträge übersteigen.

Wichtige Änderungen im Hauptvordruck EST 1 A:

  • Zeile 7: Die Zwischenüberschrift wurde angepasst und auf zwei Zeilen aufgeteilt, um dem Steuerpflichtigen die zutreffende Deklaration in Fällen der Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung zu vereinfachen.
  • Zeilen 13 und 24: Die Angabe ausl. Postleitzahlen ist gesondert möglich.
  Zeilen 15 und 26: Bei Wohnsitz im Ausland wird der ausländische Staat abgefragt.
  • Aufgrund der neu eingefügten Zeilen haben sich die nachfolgenden Angaben verschoben (z.B. Abfrage zur Bankverbindung (bis 2019 auf Seite 1) oder Angaben zur Einmalbekanntgabevollmacht, nunmehr in den Zeilen 35-41).
  • Zeile 43: Die Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind nun in Zeile 43 anzugeben. Die Aufzählung wurde um den Punkt "Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz)" ergänzt.

Beraterhinweis Nach § 3 Nr. 60 EStG ist das Anpassungsgeld für Arbeitnehmer der Braunkohlekraftwerke und -tagebaue sowie Steinkohlekraftwerke, die aus Anlass einer Stilllegungsmaßnahme ihren Arbeitsplatz verloren haben, steuerfrei. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

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