Die Anlage Sonderausgaben besteht seit VZ 2019 und ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 2). Die Anlage Sonderausgaben umfasst explizit nicht Versicherungsaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge (s. Zwischenüberschrift zur Zeile 3).

Wichtige Änderungen in der Anlage Sonderausgaben:

  • Zeilen 15-18: Die Angaben zum Abzug gezahlter Versorgungsleistungen wurden sowohl für Renten als auch für Dauernde Lasten jeweils um eine Zeile zur gesonderten und einheitlichen Feststellung dieser Besteuerungsgrundlagen erweitert (Zeilen 16, 18).
  • Zeile 23: Der Abzug von Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs setzt ab 2020 materiell-rechtlich die Angabe der IdNr. der empfangsberechtigten Person in der Steuererklärung des Verpflichteten voraus (vgl. § 10 Abs. 1a Nr. 3 S. 2 EStG). Die Eintragungsmodalitäten wurden entsprechend erweitert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge