Mithilfe der Angaben in der Anlage AV wird ein (zusätzlicher) Sonderausgabenabzug für sog. "Riester-Verträge" geltend gemacht. Hierzu ist die elektronische Übermittlung der Daten seitens des Anbieters Voraussetzung.

Der Sonderausgabenabzug wird grds. für sämtliche vom Anbieter übermittelten Altersvorsorgeverträge gewährt. Es sind nicht mehr die Verträge anzugeben, für die ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug beantragt wird. Beachten Sie: Vielmehr müssen nunmehr die Verträge, für die ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug nicht in Anspruch genommen werden soll, explizit benannt werden.

Wichtige Änderungen in der Anlage AV:

  • Die Anlage AV wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben.
  • Zeile 2: Aufnahme eines Hinweises, dass die Anlage AV bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern gemeinsam auszufüllen ist.
  • Zeile 4: Unterhalb der Zeile 4 wurde folgender Hinweistext aufgenommen: "Für alle vom Anbieter übermittelten Altersvorsorgebeiträge wird ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug geltend gemacht. Erforderlich hierfür sind die nachfolgenden Angaben ab Zeile 5. Sollten Sie den Sonderausgabenabzug für bestimmte Verträge nicht wünschen, nehmen Sie bitte die entsprechenden Eintragungen auf Seite 2 vor."

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