Die Anlage V wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben und es haben sich inhaltliche Änderungen ergeben. Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Zeile 3: Es wurde rechts ein Hinweis angebracht, dass die Anlage V bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern gemeinsam auszufüllen ist.
  • Ehemalige Zeile 43: Die ursprüngliche Zeile 43, welche erst in 2019 eingefügt wurde, ist entfallen. Bisher wurde die Anzahl der Jahre, auf die der Aufwand verteilt werden sollte, gesondert angegeben.
  • Die Nummerierung der folgenden Zeilen hat sich entsprechend geändert.

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