BMF, 28.1.2020, IV C 7 - S 3225/20/10001 :001

Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020

Gemäß § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2020 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2019; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)

Gebäudearten[*]

1.01. bis 5.1. Anlage 24, II., BewG

Gebäudearten[*]

5.2. bis 18.2. Anlage 24, II., BewG
127,2 128,1

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

 

Normenkette

BewG § 190

 

Fundstellen

BStBl I, 2020, 209

[*] Die Bestimmungen in der Anlage 24, II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.
[*] Die Bestimmungen in der Anlage 24, II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

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