BMF, 01.03.1991, IV B 4 - S 2252 - 12/91

Bezug: BMF-Schreiben vom 24. Januar 1985 – IV B 4 – S 2252 – 4/85 – (BStBl I S. 77)

Im Nachgang zu dem Bezugsschreiben wird nachfolgend die bisherige Anlage als neue Anlage 1 mit aktualisiertem Inhalt veröffentlicht. Ergänzend wird aufgrund der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wegen der Erträge aus sog. stripped bonds auf folgendes hingewiesen:

Bei sog. stripped bonds handelt es sich um Zero Coupon Bonds, denen bestimmte US-amerikanische oder kanadische Staatsanleihen zugrunde liegen. Sie entstehen durch Trennung von Stammrecht und Zinsscheinen dieser Staatsanleihen und verbriefen entweder den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der jeweiligen Staatsanleihe bei deren Fälligkeit oder den Anspruch auf Zahlung der Zinsen entsprechend der Fälligkeit der Zinsscheine der jeweiligen Anleihe.

Wie bei anderen Daueremissionen kann bei diesen aus der Trennung von Stammrecht und Zinsscheinen entstandenen Zero Coupon Bonds der Fall eintreten, daß sich die Plazierung der einzelnen Emissionen über einen längeren Zeitraum erstreckt, wobei der Emissionskurs (unter Umständen täglich) entsprechend der Entwicklung des Kapitalmarktzinses angepaßt wird. Von den für die Ermittlung der Kapitalerträge maßgeblichen Daten liegen in diesen Fällen der Rückzahlungszeitpunkt und der Rückzahlungsbetrag fest. Festzulegen ist jedoch in diesen Fällen der maßgebliche Emissionskurs und -zeitpunkt.

Bei der Berechnung der Emissionsrendite ist jeweils für Wertpapiere mit derselben Wertpapier-Kennummer einheitlich der erste Ausgabekurs und das erste Plazierungsdatum entsprechend den Emissionsunterlagen (z. B. Verkaufsprospekten) zugrunde zu legen. Läßt sich die Emissionsrendite der ersten Ausgabe eines stripped bond nicht feststellen, sind die monatlichen Durchschnittsrenditen für US-amerikanische oder kanadische Bundesanleihen zugrunde zu legen. Die entsprechenden Angaben sind in den neuen Anlagen 2 und 3 enthalten.

[Anlagen hier nicht aufgenommen.]

 

Fundstellen

BStBl I, 1991, 422

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