Überblick

Das BMF wendet BFH-Urteile zu Verlusten aus beschränkter Haftung an. Einlagen, die ein negatives Kapitalkonto ausgleichen, können Verlustausgleichspotenzial für Folgejahre schaffen.

 

Kommentar

Leistet ein Kommanditist Einlagen zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos und verbraucht er diese nicht sofort durch ausgleichsfähige Verluste, ermöglicht ihm die Einlage einen Verlustausgleich in späteren Wirtschaftsjahren. Das BMF erkennt die über den Wortlaut des Gesetzes hinausgehende BFH-Rechtsprechung an. Die nicht im gleichen Wirtschaftsjahr mit Verlusten ausgeglichenen Einlagen werden als Korrekturposten erfasst. Verluste folgender Wirtschaftsjahre sind bis zum Verbrauch dieses Postens ausgleichsfähig.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 19.11.2007, IV B 2 – S 2241-a/07/0004.

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