Bauherrenmodell

  • Zur Abgrenzung zwischen Werbungskosten, Anschaffungskosten und Herstellungskosten >BMF vom 20.10.2003 (BStBl I S. 546),

    (Anhang 30 I)

  • >Fonds, geschlossene,
  • Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Bauherrengemeinschaft entfallen, sind Werbungskosten, selbst wenn Einnahmen noch nicht erzielt worden sind (>BFH vom 4.3.1997 – BStBl II S. 610).

Drittaufwand

>H 4.7

Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

>H 4.7

Einbauküche

>H 6.4

Einkünfteerzielungsabsicht

Einnahmen

Erbbaurecht

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