Allgemeines

  • Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sind Bar- und Sachleistungen (>§§ 21-22 SGB I).
  • Zur Rechtsnachfolge bei diesen Leistungen (>§§ 5659 SGB I).

Krankenversicherung

Steuerfrei sind auch Leistungen aus einer ausländischen Krankenversicherung (>BFH vom 26.5.1998 – BStBl II S. 581).

Unfallversicherung

Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (>BFH vom 7.8.1959 – BStBl III S. 462).

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