Ausgewählte Literaturhinweise:

Ehlermann/Petersen, Abkommensrechtliche versus nationale Zuordnung von Beteiligungen – Besonderheiten bei ertragstlicher Organschaft? IStR 2011, 747;

Schwenke, Grenzüberschreitende Organschaft – Anm zu den Neuregelungen im Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts, ISR 2013, 41;

Schmidt/Ungemach, Die ertragstliche Organschaft als Instrument der internationalen StPlanung, PIStB 2013, 274, 296 und 330;

Dötsch/Pung, OT-PersGes mit ausl Gesellschaftern: Zur Anwendung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 7 KStG, DB 2014, 1215;

Schmidt/Ungemach, Die ertragstliche Organschaft als Instrument der internationalen St-Planung, PIStB 2014, 16;

Schnitger, Urt des EuGH in der Rs SCA als Katalysator für eine dt Organschaftsreform – jetzt geht's los (?), IStR 2014, 587;

Kraft/Ungemach, Abkommensrechtliche Zuordnung von Kap-Ges-Beteiligungen zu einer geschäftsleitenden Holding-BetrSt, DStZ 2015, 716;

Rödder/Liekenbrock, Auswirkungen von Umwandlungen und Einbringungen auf die Inl-Verhaftung der Beteiligung an der OG iSd § 14 Abs 1 Nr 2 S 4ff KStG, Ubg 2015, 445;

Froitzheim, Funktionsweise und Wirkung der AOA-Gewinnabgrenzung, Ubg 2015, 354.

Schmidt/Ungemach, Die ertragstliche Organschaft als Instrument der internationalen StPlanung, PIStB 2014, 16;

Ditz/Tcherveniachki, Zuordnung von Beteiligungen an Kap-Ges zur BetrSt einer Holding-PersGes, DB 2015, 2897;

Hruschka, Die Zuordnung von Beteiligungen zur BetrSt von PersGes, IStR 2016, 437;

Rödder, Umwandlungen und Zuordnung der Beteiligung an der OG zu einer Inl-BetrSt des OT iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4–7 KStG, FS Gosch (2016);

Gosch, BetrSt und AOA, ISR 2018, 404;

Hagemann, Keine Abgeltungswirkung von Quellen-St bei gew geprägter KG im Inl? NWB 2018, 1687;

Klein, BetrSt-Zurechnung bei gew geprägter KG im Nicht-DBA-Fall, Ubg 2018, 334;

Martini/Oppel/Staats, BetrSt-Zurechnung bei PersGes, IWB 2018, 605;

Mroz/Wellmann, Zuordnung der Beteiligung zum BV einer gew geprägten PersGes im Nicht-DBA-Fall, FR 2018, 740;

Oppel, BetrSt-Zurechnung und Abgeltungswirkung bei gew geprägter KG im Nicht-DBA-Fall, IWB 2018, 735;

Prinz, Grenzüberschreitende PersGes: Gedanken zu Erscheinungsformen, Systematik, diversen Einzelfragen, FR 2018, 973;

Richter/Welling, Tagungs- und Diskussionsbericht zum 68. Berliner St-Gespräch "Grenzüberschreitende Themen der PersGes", FR 2018, 984;

Töben, Rspr zu grenzüberschreitenden PersGes, FR 2018, 991;

Wacker, Das Veranlassungsprinzip national und international – eine Zwischen-Bil aus Sicht des Ertrag-StR, BB 2018, 2519;

Dötsch/Pung, Zuordnung von Kap-Beteiligungen zu einer inl BetrSt einer PersGes bei Vorhandensein ausl MU, DB 2019, 146;

Klein/Rippert, Gestaltungen zur Vermeidung der Entstrickungsbesteuerung von Kap-Ges-Anteilen im PV, IStR 2019, 439;

Prinz, PersGes im Internationalen StR: Gestaltungsüberlegungen zur betrSt-bezogenen Zuordnung von Kap-Ges-Anteilen, FR 2019, 597;

Wintermeier, Zuordnung von Beteiligungen an Kap-Ges zur BetrSt im Nicht-DBA-Fall, DK 2019, 319.

Wegen weiterer Lit-Hinw s vor Tz 110.

2.2.6.1 Allgemeines

 

Tz. 180

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Wie bereits ausgeführt (s Tz 112), wurden durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung ab dem VZ 2012 die früher in § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG enthaltenen ansässigkeitsbegründenden Merkmale (unbeschr stpfl; Geschäftsleitung im Inl) gestrichen; ebenso ist § 18 KStG weggefallen. Nach den dem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG angefügten S 4 bis 7 setzt die stliche Anerkennung einer Organschaft für ausl OT jeglicher Rechtsform voraus, dass der OT im Inl eine BetrSt iSd § 12 AO unterhält und die Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG dieser BetrSt ununterbrochen während der Dauer der Organschaft zuzuordnen ist (dazu s Tz 183ff). Dieser BetrSt ist das Organeinkommen zuzurechnen. Sowohl nach dt StR als auch nach DBA-Recht müssen die der BetrSt zugerechneten Eink der dt Besteuerung unterliegen. Der ausl OT unterliegt in D der beschr St-Pflicht.

Hintergrund der Neuregelung sind die Aufgabe des sog doppelten Inl-Bezugs für OG (dazu s Tz 96) sowie das zur gewstlichen Organschaft ergangene Urt des BFH v 09.02.2011 (BStBl II 2012, 106; dazu s Tz 111ff). Die ges Neuregelung soll insbes sicherstellen, dass bei Vorhandensein eines ausl OT für das Organeinkommen das dt Besteuerungsrecht gewahrt bleibt (Besteuerung des OT iRd beschr KSt bzw ESt-Pflicht).

Ein dt Besteuerungsrecht an dem Organeinkommen ist in DBA-Fällen nur dann sichergestellt, wenn der OT selbst nicht nur eine BetrSt iSd nationalen dt Rechts, sondern auch eine abkommensrechtliche BetrSt in D unterhält, der die Organbeteiligung zuzuordnen ist (s Art 7 Abs 1 Hs 2 OECD-MA); Art 5 Abs 7 OECD-MA verbietet es nämlich, die von der OG unterhaltene BetrSt dem OT zuzurechnen. Deshalb machen die S 4–7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG die Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass der OT sowohl nach dt Recht als auch nach DBA-Recht eine inl BetrSt unterhält, der die Organbeteiligung zuzurechnen ist.

In Nicht-...

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