Tz. 1366

Stand: EL 99 – ET: 06/2020

Ist das Besitzunternehmen nach den Vereinbarungen im Pachtvertrag verpflichtet, bestimmte Nebenkosten zu tragen, führt eine Kostenübernahme durch die Betriebs-GmbH zu einer vGA. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Betriebs-GmbH würde nämlich keine Kostenübernahme durch seine GmbH dulden, zu der sie vertraglich nicht verpflichtet ist.

 

Beispiel:

Die RS-GbR verpachtet iR einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die RS-GmbH. Nach dem Pachtvertrag trägt die GbR die Aufwendungen für Grundsteuer, Gebäudeversicherungen und kleinere Erhaltungsaufwendungen. Bei der Bemessung der Pachthöhe wurde dies erhöhend berücksichtigt.

Werden derartige Nebenkosten entgegen den vertraglichen Vereinbarungen von der RS-GmbH übernommen, führt dies zu einer vGA. Soweit die GmbH die Zahlungen als BA verbucht, ist eine entspr Einkommenskorrektur vorzunehmen. Im Zeitpunkt der Zahlung sind die sich aus § 27 KStG ergebenden Rechtsfolgen zu prüfen (Einlagenrückgewähr).

 

Tz. 1367

Stand: EL 99 – ET: 06/2020

Zur Vermeidung unklarer Vereinbarungen sollten in einem Pachtvertrag auch klare und eindeutige Regelungen darüber getroffen werden, wer die anfallenden Nebenkosten für das überlassene WG zu tragen hat.

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