Tz. 86

Stand: EL 88 – ET: 01/2017

 

Beispiel:

Lösung:

Bisherige Gewinnrücklagen der OG I werden zu Nenn-Kap bzw zu Kap-Rücklagen der OG II.

Auswirkungen beim OT:

Alt A: Zusammenfassung des bisherigen Beteiligungsansatzes OG I zuz des Ausgleichspostens und des Beteiligungsansatzes OG II zum neuen Beteiligungsansatz an OG II.

Alt B: Zusammenfassung der beiden Beteiligungsansätze und Zusatzausweis des Ausgleichspostens (verlagert sich von der Beteiligung an der OG I auf die Beteiligung an der OG II).

UE ist nach Inkrafttreten des JStG 2008 bei Zugrundelegung der hM (s § 14 KStG Tz 946, 1062) nach Alt B zu verfahren.

Wie in Tz 84 aE erläutert, verlangt die Fin-Verw offensichtlich auch für diesen Fall die Auflösung der Ausgleichsposten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge