Tz. 127f

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Aus Sicht des Bad-BgA ist die Gewichtigkeit gegeben, wenn das BHKW der Abdeckung des thermischen Grundlastbedarfs desjenigen Bades des Bad-BgA dient, das an das BHKW angeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn mit der gelieferten Wärme mind 25 % des sich nach dem VDI-Gutachten (hierzu s Tz 127lff) ergebenden Gesamtwärmebedarfs dieses Bades abgedeckt werden. Anders als bei mobilen BHKW (hierzu s Tz 127j) ist es bei stationären Anlagen für die Anerkennung einer Zusammenfassung nicht erforderlich, dass das BHKW einen bestimmten Prozentsatz der erzeugten Wärmmenge an das Bad abgibt.

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