Tz. 1259

Stand: EL 102 – ET: 06/2021

Ausgangsfall:

In vielen Fällen wird eine im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögens- und Gewinnminderung der beteiligten Kö zusätzlich dadurch verschleiert, dass die Pers-Ges, an der die Kö beteiligt ist, Leistungsbeziehungen zu unangemessenen Entgelten zu Pers unterhält, die dem AE der Kö nahe stehen. Dabei ist nicht zwingend erforderlich, dass auch AE der beteiligten Kö an der Pers-Ges als MU beteiligt sind.

Folgende Fallgestaltungen werden nachfolgend behandelt:

  • Die Pers-Ges veräußert ein WG oder erbringt eine sonstige Leistung an die dem AE nahe stehende Pers und erhält dafür ein unangemessen niedriges Entgelt (s Tz 1260ff).
  • Die dem AE nahe stehende Pers veräußert ein WG oder erbringt eine sonstige Leistung an die Pers-Ges und erhält dafür ein unangemessen hohes Entgelt (s Tz 1262).

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