Tz. 1065

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde an einen fremden Dritten idR keine Darlehen zinslos überlassen. Ein Zinsverzicht bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter führt deshalb regelmäßig zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung, die auch Auswirkungen auf das bilanzielle Ergebnis der GmbH hat (kein bzw zu niedriger Zinsertrag). Damit liegt bei einer zinsverbilligten Darlehensgewährung dem Grunde nach eine vGA vor. Fraglich ist allerdings die Höhe des angemessenen Zinses.

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