Tz. 131

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Der auf dem nationalen Teilbetriebsbegriff aufbauende UmwSt-Erl 1998 (Rn 15.07–15.09) enthielt für die Zuordnung von WG zu den Teilbetrieben folgende Regeln:

  • Konstitutiv für den Teilbetrieb sind nur seine wes Betriebsgrundlagen.
  • Grundstücke, die für mehrere Teilbetriebe eine wes Betriebsgrundlage darstellen, dürfen im Billigkeitswege, wenn eine reale Teilung nicht zumutbar ist, ideell auf die Teilbetriebe aufgeteilt werden.
  • BV der übertragenden Kap-Ges, das nicht zu den wes Betriebsgrundlagen gehört (sog neutrales Vermögen) kann grds jedem der Teilbetriebe zur Kap-Verstärkung zugeordnet werden.
  • Auch den fiktiven Teilbetrieben (100%ige Kap-Beteiligung und MU-Beteiligung) dürfen in Billigkeitswege WG einschl Verbindlichkeiten zugeordnet werden, die damit in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang stehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge