Tz. 26

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Die Regelungen zum stneutralen Tausch in § 21 Abs 1 S 4 UmwStG sind durch das StEntlG 1999/2000/2002 ersatzlos aufgehoben worden (zur letztmaligen Anwendung des § 21 Abs 1 S 4 UmwStG Tz 25). Der Gesetzgeber versteht die Streichung des § 21 Abs 1 S 4 UmwStG als Folgewirkung des § 6 Abs 6 S 1 EStG (s BT-Drs 14/23, 195 noch zu § 6 Abs 5). Dort wird der Tausch von Einzel-WG ohne Ausnahme als gewinnrealisierender Umsatzakt angesehen, so dass hierdurch das sog Tauschgutachten bei der Gewinnermittlung keine Anwendung mehr findet (ebenso s Vor §§ 20–23 UmwStG [SEStEG] Tz 53–54). Der Tausch von einbringungsgeborenen Anteilen führt als entgeltliche Übertragung der Anteile auf einen anderen Rechtsträger zu einer Veräußerung iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG. Dies gilt sowohl für den echten Tausch als auch für die Einbringung der Anteile in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (s Tz 60). Erfüllen die Einbringungsvorgänge die Voraussetzungen der §§ 20 Abs 1 S 2, 23 Abs 4 UmwStG aF oder § 21 Abs 1 UmwStG nF, so gehen die Bewertungsvorschriften für die Sacheinlage über die Höhe des Veräußerungspreises den allgemeinen Grundsätzen des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG vor (s Tz 71).

 

Tz. 27

Stand: EL 64 – ET: 10/2008

Der Gewinn aus dem Tausch nämlicher Anteile ermittelt sich – wie auch in allen anderen Tauchvorgängen – nach § 21 Abs 1 S 1 UmwStG. Die Stundungsregelung des § 21 Abs 2 S 3 UmwStG gilt nicht für die ESt oder KSt auf den VG aus dem Anteilstausch. Damit wird insbes die offene Einlage einbringungsgeborener Anteile (tauschähnlicher Vorgang) schlechter gestellt, als die verdeckte Einlage einbringungsgeborener Anteile in eine Kap-Ges. Hier besteht nämlich ein ges Anspruch auf eine (zinslose) Stundung (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 und Abs 2 S 3 UmwStG,Tz 210ff). In beiden Fällen jedoch fließen dem AE keine liquiden Mittel zu, die zur St-Entrichtung geeignet wären. Der Unterschied besteht nur darin, dass bei der verdeckten Einlage eine bereits bestehende Beteiligung eine Werterhöhung durch Sacheinlage erfährt und bei der offenen Einlage neue Anteile ausgegeben werden, die den Wert der Sacheinlage repräsentieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge