Tz. 21

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

Der Formwechsel einer KGaA in eine AG oder GmbH ist in den §§ 226, 227 und 238 – 250 UmwG geregelt. Die stliche Beurteilung des Vorgangs wird nicht von § 25 UmwStG erfasst (s § 25 UmwStG [SEStEG] Tz 29).

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