BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017
Der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2017 gewährt werden, beträgt
a) für ein Mittag- oder Abendessen 3, 17 Euro,
b) für ein Frühstück 1, 70 Euro.
BMF, Schreiben vom 8.12.2016 – IV C 5 – S 2334/16/10004
Volltext: BBL2016-3094-3 unter www.betriebs-berater.de
FinMin NRW: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
Die Finanzverwaltung leitet in der Zeit vom 17. bis 31.12.2016 keine belastenden Maßnahmen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein. Die Finanzämter führen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen durch und leiten auch keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden in dieser Zeit allerdings verschickt.
(Quelle: FinMin NRW, PM vom 7.12.2016)
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