AA, 11.2.2013, o.Az.

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des deutsch-mauritischen Abkommens
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
 
Vom 11.2.2013

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 2.10.2012 zu dem Abkommen vom 7.10.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BGBl 2012 II S. 1050, 1051) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 2

am 7.12.2012

in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 32 Absatz 3 dieses Abkommens das Abkommen vom 15.3.1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten (BGBl 1980 II S. 1261, 1262) mit Ablauf des 6.12.2012 außer Kraft getreten ist.

 

Normenkette

DBA-Mauritius 2011 Art. 32;

DBA-Mauritius 2011/ZustG Art. 2 Abs. 2;

DBA-Mauritius 1978

 

Fundstellen

BStBl I, 2013, 402

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