Der Mandant kann gem. Art. 15 DSGVO Auskunft über die vom Steuerberater verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht vom Berater erhoben wurden.[1]

Der Mandant kann gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner beim Berater gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

Der Mandant hat das Recht auf Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten gem. § 17 DSGVO, soweit nicht die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Der Mandant kann gem. Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt und der Berater die Daten nicht mehr benötigt, aber der Mandant diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen braucht. Dies gilt auch, wenn der Mandant gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat.

Der Mandant kann gem. Art. 20 DSGVO verlangen, die personenbezogenen Daten, die er dem Berater bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.

Der Mandant kann gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO die einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr vom Steuerberater fortgeführt werden darf.

Art. 77 DSGVO räumt dem Mandanten das Recht ein, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

[1] Z. B. AG München, Teilurteil v. 4.9.2019, 155 C 1510/19.

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