BZSt, 29.7.2015, St II 2 - S 2280-DA/15/000001

Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom 1.7.2014 (BStBl 2014 I S. 918, 922) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird die Angabe „2014„ nach dem Wort „Stand” durch die Angabe „2015” ersetzt.

2. Das Vorwort wird wie folgt gefasst:

  „Vorwort
   
  Die konsolidierte Fassung der DA-KG Stand 2015 regelt die Anwendung der seit dem 1.1.2015 geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes relevanten Vorschriften. Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum 30.1.2015 veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
   
  Die DA-KG 2015 gibt auch die Rechtslage der Jahre 2011 bis 2014 wieder mit Ausnahme der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 zum 1.1.2012 entfallenen Regelungen (insbesondere zu § 32 Abs. 4 Satz 2 ff. und § 70 Abs. 4 EStG). Zur Anwendung des bis 2011 geltenden Rechts siehe insoweit DA-FamEStG vom 30.9.2009 (BStBl 2009 I S. 1030) unter Berücksichtigung der Änderungsweisungen vom 21.12.2010 (BStBl 2011 I S. 21) und vom 12.7.2011 (BStBl 2011 I S. 716). Nach dem 19.1.2011 im BStBl 2011 II veröffentlichte Urteile und Beschlüsse des BFH zu der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage sind in vergleichbaren Fällen anzuwenden.
   
  Die DA-KG 2015 ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst ausdrücklich eingeschränkt wird.
   
  Zitiervorschlag:
   
  A 18.5.2 Abs. 2 DA-KG 2015”.

3. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

  1. Die Angabe zu O 2.11 wird wie folgt gefasst:

    „O 2.11 Zuordnung von Zinsen, Säumniszuschlägen, Bußgeldern und Kosten”.
  2. Die Angabe zu O 4.5 wird wie folgt gefasst:

    „O 4.5 Meldedaten-Übermittlung”.
  3. In der Angabe zu A 2.2 wird das Wort „oder” durch das Wort „und” ersetzt.
  4. Nach der Angabe zu A 2.2 wird die Angabe

    „A 2.2.1 Allgemeines”

    eingefügt.

  5. Die Angabe „A 2.3” wird durch die Angabe „A 2.2.2” ersetzt.
  6. Nach der Angabe zu A 13 werden folgende Angaben eingefügt:

    „A 13.1 Allgemeines
    A 13.2 Erkrankung und Mutterschaft”.
  7. Nach der Angabe zu A 16 werden folgende Angaben eingefügt:

    „A 16.1 Allgemeines
    A 16.2 Erkrankung und Mutterschaft”.
  8. Die Angabe zu V 7.1.3 wird wie folgt gefasst:

    „V 7.1.3 Vorlage von Urkunden”.
  9. Die Angaben zu V 23 bis V 23.5 werden durch folgende Angaben ersetzt:

    „V 23 Pfändung und Berechnung des auf ein Kind entfallenden Kindergeldanteils
    V 23.1 Allgemeines zur Pfändung
    V 23.2 Berechnung des auf ein Kind entfallenden Kindergeldanteils
    V 23.3 Abtretung und Verpfändung des Kindergeldanspruchs”.
  10. Die Angabe zu V 27.2 wird gestrichen.
  11. Die Angabe „V 27.3” wird durch die Angabe „V 27.2” ersetzt.
  12. Die Angabe zu V 29.3 wird durch die folgenden Angaben ersetzt:

    „V 29.3 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung
    V 29.4 Hinterziehungszinsen
    V 29.5 Prozesszinsen”.
  13. Die Angaben zu V 33 bis V 33.5 werden durch folgende Angaben ersetzt:

    „V 33 Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG
    V 33.1 Allgemeines
    V 33.2 Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG bei nachrangigen Leistungen
    V 33.3 Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG bei Kostenbeiträgen
    V 33.4 Zusammentreffen eines Erstattungsanspruchs mit anderen Verfügungen über den Kindergeldanspruch
    V 33.5 Verzinsung von Erstattungsansprüchen
    V 33.6 Erfüllungsfiktion
    V 33.7 Rückerstattungsanspruch bei Korrektur der Festsetzung”.
  14. Die Angaben zu S 5 bis S 12 werden durch folgende Angaben ersetzt:

    „S 5 Ermittlungsgründe
    S 5.1 Mitteilung des Betroffenen
    S 5.2 Mitteilung von dritter Seite
    S 5.3 Sonstige Ermittlungsgründe
    S 6 Selbstanzeige
    S 6.1 Allgemeines
    S 6.2 Form und Inhalt der Selbstanzeige
    S 6.3 Ausschlussgründe
    S 6.4 Nachentrichtungspflicht (§ 371 Abs. 3 AO)
    S 6.5 Beendigung des Strafverfahrens im Falle der Selbstanzeige
    S 6.6 Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen nach § 398a AO
    S 6.7 Bußgeldbefreiende Selbstanzeige
    S 7 Aussetzung des Verfahrens
    S 8 Verfahren
    S 8.1 Steuerstrafverfahren
    S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
    S 8.1.2 Selbständiges Ermittlungsverfahren
    S 8.1.3 Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens
    S 8.1.4 Allgemeines zum Ermittlungsverfahren
    S 8.1.5 Einleitung des Ermittlungsverfahrens
    S 8.1.6 Gang des Ermittlungsverfahrens
    S 8.1.7 Einstellung des Ermittlungsverfahrens
    S 8.1.7.1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
    S 8.1.7.2 Einstellung nach § 398 AO und §§ 153 ff. StPO
    S 8.1.8 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
    S 8.1.9 Verfahrenshindernisse
    S 8.2 Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten
    S 9 Strafzumessung
    S 10 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
    S 10.1 Allgemeines
    S 10.2 Zumessungsgrundsätze
    S 10.2.1 Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten i.S. des § 378 AO
    S 10.2.2 Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten i.S. des § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO
    S 11 Gebühren, Vollstreckung von Bußgeldbescheiden
    S 12 Bußgeldlisten und Überwachu...

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