Unternehmen sollten heute so organisiert sein, dass Risiken aus Regelverletzungen und unredlichem Verhalten rechtzeitig erkannt und reduziert werden können. Regelverletzungen müssen durch präventive aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen (Prozessmanagement), Schulung und Beratung, Aufsichts- und Kontrollpflichten nach Möglichkeit vermieden werden.

Das gilt insbesondere für die Einhaltung von Regeln, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen und deren Verletzung deshalb mit Bußgeld oder Strafen bedroht ist oder zu erheblichen Rufschädigungen und Vermögensgefährdungen führen kann. Zu den Bereichen und Themen "unter Beobachtung" zählen besonders

  • Datenschutz,
  • Kartellrecht (Verbot von Preisabsprachen),
  • Bestechung und Bestechlichkeit,
  • Arbeitssicherheit und
  • Umweltschutz.

Die Gesamtheit solcher Maßnahmen einschließlich deren Koordination und Verbesserung werden als das Compliance-Management-System (CMS) eines Unternehmens oder einer Institution bezeichnet.

Verfügt ein Unternehmen nicht über solche Vorkehrungen, drohen verschiedene negative Konsequenzen:

  • Reputationsverluste,
  • Beeinträchtigung von Geschäftsbeziehungen sowie
  • Schadensersatzansprüche und arbeitsrechtliche oder dienstvertragliche Sanktionen gegen verantwortliche Mitarbeiter und/oder die Geschäftsleitung.

Zudem kann die Verletzung vieler Normen und behördlicher Auflagen heute mit Bußgeldern und Gewinnabschöpfung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder Strafen nach dem Strafgesetzbuch und nebenstrafrechtlichen Bestimmungen in Spezialgesetzen geahndet werden. Wegen der Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten können hiervon auch Personen mit Führungs-, Aufsichts- oder Kontrollverantwortung betroffen sein, die nicht unmittelbar "tatbeteiligt" sind.

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