Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 20.04.1993; Aktenzeichen IV B 21/92)

 

Tatbestand

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.  

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1459225

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge