Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerliche Behandlung von PKW-Kosten. Streitwertrevision

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Regelung der steuerlichen Behandlung von Pkw-Kosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb verletzt nicht den Gleichheitssatz.

2. Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß.

3. Die Beschränkung der Revision an den BFH auf Fälle mit Streitwerten über 1 000 DM gemäß § 115 Abs. 1 FGO verletzt nicht den Gleichheitssatz.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 4; FGO § 115 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 20.12.1974; Aktenzeichen VI R 146/74)

 

Gründe

Die Beschränkung der Revision an den Bundesfinanzhof auf Fälle mit Streitwerten über 1000 DM gemäß § 115 Abs. 1 FGO verletzt nicht den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), weil für die Beschränkung sachliche Gesichtspunkte gegeben sind (BVerfGE 8, 174, [183]). Auch verlangt Art. 103 Abs. 1 GG nicht, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß (BVerfGE 28, 88 [96]). Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die Revision sei unzulässig, weil der Streitwert die für die Zulässigkeit der Revision vorgesehene Streitwertgrenze nicht übersteigt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Im übrigen hat das Finanzgericht zutreffend dargelegt, daß die Regelung der steuerlichen Behandlung von Pkw-Kosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verletzt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1675261

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge