Entscheidungsstichwort (Thema)
Schaumweinsteuer verfassungsgemäß
Leitsatz (redaktionell)
Die Erhebung der Schaumweinsteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Normenkette
SchaumwStG §§ 1-2; GG Art. 2-3, 12, 14
Verfahrensgang
BFH (Urteil vom 25.04.1972; Aktenzeichen VII R 19/69; BFHE, 105,554) |
Gründe
Die verschiedene verbrauchsteuerliche Belastung von Wein und Schaumwein erscheint nicht willkürlich. Abgesehen von der Verschiedenheit der Produkte rechtfertigt sich die Schaumweinsteuer jedenfalls aufgrund der verschiedenen Erzeugerstruktur und der gegenüber einer Weinsteuer geringeren steuertechnischen Schwierigkeiten bei der Erhebung einer Steuer.
Die Beschwerdeführerin wird durch die Schaumweinsteuer auch nicht in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 GG verletzt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI1678979 |
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