Entscheidungsstichwort (Thema)

Schaumweinsteuer verfassungsgemäß

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Erhebung der Schaumweinsteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

 

Normenkette

SchaumwStG §§ 1-2; GG Art. 2-3, 12, 14

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 25.04.1972; Aktenzeichen VII R 19/69; BFHE, 105,554)

 

Gründe

Die verschiedene verbrauchsteuerliche Belastung von Wein und Schaumwein erscheint nicht willkürlich. Abgesehen von der Verschiedenheit der Produkte rechtfertigt sich die Schaumweinsteuer jedenfalls aufgrund der verschiedenen Erzeugerstruktur und der gegenüber einer Weinsteuer geringeren steuertechnischen Schwierigkeiten bei der Erhebung einer Steuer.

Die Beschwerdeführerin wird durch die Schaumweinsteuer auch nicht in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 GG verletzt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1678979

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