BMF, 20.12.2001, IV A 6 - S 2240 - 97/01

Nach dem BMF-Schreiben vom 18.9.2001 (BStBl 2001 I S. 634) werden die steuerlichen Konsequenzen aus der Betriebsaufspaltung auf Antrag erst für die Zeit nach dem 31.12.2001 gezogen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden wird diese Frist bis zum 30.6.2002 verlängert.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Steuern und Zölle – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Einkommensteuer (http://www.bundesfinanzministerium.de/Einkommensteuer-.479.htm) zum Download bereit.

 

Normenkette

EStG § 15

 

Fundstellen

BStBl I, 2002, 88

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge