(1) Vom Gesamtgut ist das Sondergut ausgeschlossen.

 

(2) Sondergut sind die Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können.

 

(3) 1Jeder Ehegatte verwaltet sein Sondergut selbständig. 2Er verwaltet es für Rechnung des Gesamtguts.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge