Leitsatz (redaktionell)
1. Solange eine Angestellte Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, besteht kein Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses nach RVO § 405. Dies gilt auch dann, wenn die Angestellte in dieser Zeit zu ihrer privaten KV beitragspflichtig ist.
2. Der in einem Rechtsstreit über den Arbeitgeberzuschuß nach RVO § 405 unterliegende Angestellte hat dem Arbeitgeber, wenn er nicht zu den in SGG § 193 Abs 4 genannten Rechtsträgern gehört, die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Normenkette
RVO § 383 Abs. 2 Fassung 1967-12-21; SGG § 193 Abs. 4 Fassung 1953-09-03; RVO § 405 Abs. 1 S. 1 Fassung 1970-12-21
Fundstellen
Haufe-Index 543300 |
BSGE 44, 51-54 (LT1-2) |
BSGE, 51 |
RegNr, 6634 |
Das Beitragsrecht Meuer, 536 A 20 (LT1-2) |
USK, 7765 (LT1-2) |
ErsK 1977, 477-478 (LT1) |
EzS, 10/2 |
SozR 2200 § 405, Nr 6 (LT1-2) |
SozSich 1977, 313 (LT2) |
SozSich 1977, 314 (LT1) |
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