Entscheidungsstichwort (Thema)

Zugewinnausgleich: Schenkung unter Ehegatten. Berechnung des Vermögenszuwachses bezogen auf den Ausgleichszeitpunkt

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Schenkungen unter Ehegatten sind nicht dem Anfangsvermögen des Beschenkten hinzuzurechnen. BGB § 1374 Abs 2 gilt nur für Schenkungen von dritter Seite.

2. Sind Vermögensgegenstände gem BGB § 1374 Abs 2 dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen, ist bei der Berechnung des Vermögenszuwachses der Kaufkraftschwund des Geldes seit dem Zeitpunkt ihres Erwerbes zu berücksichtigen (Ergänzung BGH, 1973-11-14, IV ZR 147/72, BGHZ 61, 385, 393).

 

Normenkette

BGB §§ 1373, 1374 Abs. 2

 

Verfahrensgang

OLG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 04.06.1986; Aktenzeichen 5 UF 296/85)

AG Wetzlar (Entscheidung vom 04.11.1985; Aktenzeichen 6 F 620/83)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537931

BGHZ, 65

NJW 1987, 2814

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