Schlagwörter
Unterhalt, Negative Einkünfte, Verrechnung, Ausbildungsbeihilfe, BAföG-Zuschuss
Rechtsfrage (Thema)
Können negative Einkünfte (verbleibend nach Saldierung negativer und positiver Einkünfte bzw. Bezüge) einer i.S. von § 33a Abs. 1 EStG dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigten Person mit erhaltenen Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen Kassen (hier: BAföG-Leistungen) verrechnet werden?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz (Entscheidung vom 13.02.2020; Aktenzeichen 6 K 1753/19) |
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