Schlagwörter
Gemeinnützigkeit, Verfassung, Verfassungsschutzbericht, Extremismus, Körperschaftsteuerbefreiung
Rechtsfrage (Thema)
Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer in Verfassungsschutzberichten aufgeführten Körperschaft:
1. Unterfällt auch eine "extremistisch beeinflusste" Organisation der Norm des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO?
2. Kann der in § 51 Abs. 3 Satz 2 AO verwendete Begriff "extremistisch" in verfassungskonformer Weise als "verfassungsfeindlich" in dem Sinne ausgelegt werden, dass die Organisation nach den Ausführungen des jeweiligen Verfassungsschutzberichts Bestrebungen i.S. des § 4 BVerfSchG fördert?
3. Bestehen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG (1 BvR 1106/08) Bedenken gegen die materielle Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, als hiernach der Begriff "extremistisch" mangels Bestimmbarkeit nicht geeignet ist, um einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen zu verbieten?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; AO § 51 Abs. 3 S. 2; BVerfSchG § 4
Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 27.09.2021; Aktenzeichen 7 K 3347/18) |
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