Schlagwörter
Mitunternehmer, Betriebsaufspaltung, Mittelbare Beteiligung, Personelle Verflechtung, Beherrschung, Personengruppentheorie, Sonderbetriebsvermögen
Rechtsfrage (Thema)
Sind die Minderheitsgesellschafter einer GmbH & Co. KG nicht als Mitunternehmer anzusehen, wenn der Mehrheitsgesellschafter die Gesellschaft kraft seiner Beteiligung und der Stellung als Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH allein beherrscht? Kann infolgedessen zwischen der GmbH & Co. KG als Besitzgesellschaft und einer weiteren Gesellschaft, an der die Minderheitsgesellschafter der GmbH & Co. KG nur mittelbar über eine zwischengeschaltete GmbH beteiligt sind, auch keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vorliegen?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1, § 4 Abs. 1
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 16.12.2019; Aktenzeichen 1 K 2182/18) |
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