Schlagwörter

Mitunternehmer, Nießbrauch, Schenkung, Zurechnung, Auslegung

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist der streitgegenständliche Vertrag über die Schenkung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt dahin auszulegen, dass neben den laufenden Verlusten auch die Verluste der Mitunternehmerschaft aus der Veräußerung von Anlagevermögen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen sind? Entfällt bejahendenfalls das Mitunternehmerrisiko des Gesellschafters mit der Folge, dass nicht er, sondern der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AO § 39 Abs. 1, 2 Nr. 1; BGB §§ 1030, 133

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.03.2021; Aktenzeichen 3 K 1861/18)

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