Schlagwörter
Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Tatsächliche Durchführung, Verlustübernahme, Bilanz
Rechtsfrage (Thema)
Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrags
Wird der zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin geschlossene Ergebnisabführungsvertrag nicht i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 KStG tatsächlich durchgeführt, wenn die Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme in ihrer Bilanz nicht ausweist? Gilt dies auch dann, wenn die Organträgerin der Organgesellschaft den Verlustbetrag tatsächlich erstattet?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
KStG § 17 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 3; HGB § 277 Abs. 3 S. 2, § 266 Abs. 2; AktG § 302
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG (Urteil vom 06.06.2019; Aktenzeichen 1 K 113/17) |
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