Entscheidungsstichwort (Thema)

Änderung eines vorläufigen USt-Bescheides (Verweigerung des Vorsteuerabzugs)

 

Leitsatz (NV)

1. Ist ein gemäß § 165 Abs. 1 AO 1977 vorläufiger USt-Bescheid unanfechtbar geworden, so können Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Vorläufigkeit nicht mehr im Verfahren gegen den an seine Stelle getretenen endgültigen Bescheid nachgeholt werden.

2. Zum Einwand, ein Vorläufigkeitsvermerk sei mangels Angaben zum Umfang und Grund der Vorläufigkeit nichtig.

 

Normenkette

AO 1977 §§ 42, 88, 119, 124 Abs. 3, §§ 125, 165 Abs. 1, 2 S. 2; FGO § 118 Abs. 2; UStG 1973 § 4 Nr. 12 Buchst. a, §§ 9, 15 Abs. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

BFH/NV 1995, 938

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge