Entscheidungsstichwort (Thema)

Erwerb einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell

 

Leitsatz (NV)

1. Bilden die von den als ,,Bauherren" bezeichneten Anlegern geschlossenen einzelnen Verträge ein einheitliches Vertragswerk, das auf die Übertragung des Eigentums an einem mit Eigentumswohnungen bebauten Grundstück gerichtet ist, hat der einzelne Vertrag im Rahmen des gesamten Vertragsgeflechts keine selbständige Bedeutung; er ist nur im Zusammenhang mit den anderen Verträgen wirtschaftlich sinnvoll.

2. Sind vom FA Aufwendungen zu Unrecht als Werbungskosten bei einem Bauherrenmodell anerkannt worden, muß das FG diese mit den von ihm zusätzlich anerkannten Werbungskosten gegenrechnen.

3. Der Senat hält daran fest, daß bei Bauherrenmodellen die Aufwendungen auf ihre Angemessenheit zu prüfen sind (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217 und vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810).

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1, 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 416921

BFH/NV 1991, 365

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