Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkunftsermittlung bei Vermietung des Einfamilienhauses zur Mitbenutzung

 

Leitsatz (NV)

Dem Eigentümer ist auch dann der gesamte Nutzungswert der Wohnung zuzurechnen (§ 21 Abs. 2, 1. Alt. EStG), wenn er die Wohnung zur anteiligen Mitbenutzung an seine Lebensgefährtin vermietet hat. Der Nutzungswert ist ausschließlich nach § 21a EStG zu ermitteln, auch wenn für die Mitbenutzung ein Entgelt gezahlt wird (Anschluß an BFH-Urteil vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171).

 

Normenkette

EStG 1981 § 21 Abs. 1-2, § 21a

 

Fundstellen

Haufe-Index 417465

BFH/NV 1991, 305

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