Entscheidungsstichwort (Thema)
Kfz-Kosten Körperbehinderter als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz (NV)
Als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte, einzeln nachgewiesene Kfz-Kosten Schwerbehinderter sind in der Regel nur insoweit als angemessen anzuerkennen, als sie die in den EStR und LStR für die Berücksichtigung von Kfz-Kosten als Werbungskosten und Betriebsausgaben festgesetzten Pauschsätze nicht übersteigen.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 421856 |
BFH/NV 1997, 557 |
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