Entscheidungsstichwort (Thema)
Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif; Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden; Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens; Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereiches von § 8 Abs. 3 EStG; Dualismus der Einkünfteermittlung; Keine Geltendmachung einer willkürlichen Ungleichbehandlung anhand einer einzelnen Norm; Teilwert als Substanzwert; Entnahmen bei Selbstständigen und Sachbezüge bei Arbeitnehmern; Parallelentscheidung zu X R 43/08 vom 21.04.2010
Normenkette
EStG 1997 § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2-3; EStG 2002 § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2-3; GG Art. 3 Abs. 1; EStG 1997 § 2 Abs. 2 Nrn. 1-2; EStG 2002 § 2 Abs. 2 Nrn. 1-2
Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 14.12.2007; Aktenzeichen 2 K 2300/05) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2371981 |
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