Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsätzlich keine Verwirkung des Anfechtungsrechts gegen Prüfungsanordnung
Leitsatz (NV)
Der Adressat eines Verwaltungsakts muß sich grundsätzlich darauf verlassen können, daß ihm eine bestimmte Zeitspanne zur Prüfung der Rechtmäßigkeit zur Verfügung steht.
Das widerspruchslose Dulden der in einer Prüfungsanordnung angekündigten Außenprüfung beeinträchtigt nicht das Beschwerderecht des Adressaten.
Normenkette
AO 1977 §§ 193, 196, 355 Abs. 1, § 356
Verfahrensgang
Hessisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 414876 |
BFH/NV 1987, 417 |
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