Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsätzlich keine Verwirkung des Anfechtungsrechts gegen Prüfungsanordnung

 

Leitsatz (NV)

Der Adressat eines Verwaltungsakts muß sich grundsätzlich darauf verlassen können, daß ihm eine bestimmte Zeitspanne zur Prüfung der Rechtmäßigkeit zur Verfügung steht.

Das widerspruchslose Dulden der in einer Prüfungsanordnung angekündigten Außenprüfung beeinträchtigt nicht das Beschwerderecht des Adressaten.

 

Normenkette

AO 1977 §§ 193, 196, 355 Abs. 1, § 356

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 414876

BFH/NV 1987, 417

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