Leitsatz (amtlich)

Eine betrieblich veranlaßte Geld- oder Sachzuwendung an Angestellte ausländischer Geschäftspartner (hier an Funktionäre staatlicher Wirtschaftsverbände in Ostblockstaaten) ist nur dann kein Geschenk i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG 1960 bis 1975, sondern - zumindest wirtschaftlich gesehen - eine abzugsfähige Provision, wenn die Zuwendung gemacht wird, weil oder damit der Empfänger eine bestimmte Gegenleistung für den Betrieb erbringt.

 

Normenkette

EStG 1960 bis 1975 § 4 Abs. 5-6

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 74253

BStBl II 1982, 394

BFHE 1982, 206

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge